Dr. med. Hans Köhler

Dr. med. Hans Köhler war Facharzt für Frauenkrankheiten und Geburtshilfe (Approbation 1902) und hatte seine Praxis 1933 in der Luisenstraße 12.

 

 

Nach der am 12.03.1933 stattgefundenen Wahl zur Gemeindevertretung in Neumünster und der anschließenden Wahl der Stadtverordneten-Mitglieder in die einzelnen Ausschüsse am 21.04.1933 wurde Köhler als bürgerschaftliches Mitglied in den Badeanstaltsausschuss und den Krankenhausausschuss gewählt. Der Rassist Köhler wurde im Verlauf des Jahres 1933 auch Führer der Deutschen Kolonialgesellschaft in Neumünster. Am 11.09.1933 spricht Köhler als Redner bei einem Vortrag der Gesellschaft im Bahnhofshotel über die koloniale Frage: "Der Kampf gehe nicht nur um den uns vorenthaltenen afrikanischen Raum. Die Kolonialgesellschaft, die heute durch die Neugestaltung auf viel breiterer Basis ruhe, richte ihr Augenmerk zugleich nach dem Osten. Asien steht an der Weichsel, Afrika am Rhein! Dazwischen wir, ein Volk ohne Raum."

 

 

Am 4. Mai 1933 wurde der wenig angesehene NSDÄB1-Gauobmann und Frauenarzt ohne Widerstand der schleswig-holsteinischen Ärzteschaft als regionaler Beauftragter des Reichskommissars der ärztlichen Spitzenverbände für die Provinz Schleswig-Holstein eingesetzt. Vom 2. August 1933 bis 20. April 1934 war Köhler Amtsleiter der Provinzstelle Schleswig-Holstein der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands (KVD). Am 23. Dezember 1933 wird Köhler zum Führer aller ärztlichen Organisationen in Schleswig-Holstein, zum Vorsitzenden der "Ärztekammer", ernannt. Laut Schleswig-Holsteinischem Ärzteblatt 10/2014 musste Köhler Anfang April 1935 seine Ämter wegen offenkundiger Unfähigkeit niederlegen. Nachfolger wurde der Segeberger Chirurg SS-Obersturmbannführer Hans Rinne.

 

 

Mit dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14.07.1933 setzte ein Mechanismus ein, der das Vertrauensverhältnis von Kranken und ihren Betreuern (Ärzte, Fürsorger, Pädagogen etc.) durchbrach. Menschen, deren Aufgabe und Berufung ursprünglich in der Unterstützung von Kranken lag, wurden nun zu deren Denunzianten; diesbezügliche Gutachten Neumünsteraner Amtsärzte über Kranke beinhalteten den Vorschlag zur Sterilisation. Das Jugendamt Neumünster stellte 1934 14 Anträge, 1935 sogar 27 Anträge an das Gesundheitsamt zwecks Sterilisation. Vom Anstaltsarzt des Zentralgefängnisses Neumünster liegen ebenfalls zahlreiche Meldungen vor. Die Kriminalpolizei brachte 1936 sechs Neumünsteraner zwangsweise zum Krankenhaus, um solche Sterilisationen durchführen zu lassen. Für das Jahr 1936 wurden zwei (nachweisbare) Sterilisationen bekannt, die im Städtischen Krankenhaus erfolgten. In einem Ministerialblatt für die Preußische innerere Verwaltung, das alle Krankenanstalten aufführt, "die zur Ausführung der Unfruchtbarmachung ermächtigt sind", tauchten für Neumünster das örtliche Krankenhaus (Dr. Graf) und die Privatklinik von Dr. Hans Köhler auf.

 

 

Nach dem Krieg macht Köhler weiter wie bisher, seine Praxis in der Luisenstraße 12 bestand auch 1955/1956 weiter.

 

 

Erst im Mai 2007 wurde das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" durch den Bundestag zu einem NS-Unrechtsgesetz erklärt. Im Januar 2011 gestand der Bundestag den Opfern einen Entschädigungsanspruch im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG-Härterichtlinien) zu, nachdem sie jahrzehntelang nicht als Verfolgte des NS-Regimes galten.

 

 

Quellen:
- StA. NMS, MA 287, Tätigkeitsberichte des Jugendamtes für 34 und 35
- JB 35, S. 38
- JB 36, S. 40
- Mibl. f. d. Pr. i. Verw., Nr. 43, S. 1329 gem. Rd. Erl. d. MdJ. von 16.10.34 - III a II 3823/34 (StA. NMS, MA 3102)
- HC vom 12.09.1933
- www.schattenblick.de/infopool/medizin/fakten/mz2gs585.html; zuletzt abgerufen am 16.06.2019
- www.schattenblick.de/infopool/medizin/fakten/mz2gs522.html
; zuletzt abgerufen am 16.06.2019
- www.schattenblick.de/infopool/medizin/fakten/mz2gs519.html
; zuletzt abgerufen am 16.06.2019


- n, die im  Schleswig-Holstein wurde Anfang Mai 1933 der wenig angesehene NSDÄB-Gauobmann und Frauenarzt Dr. Hans Köhler aus Neumünster ohne Widerstand der schleswig-holsteinischen Ärzteschaft als regionaler Beauftragter des Reichskommissars

eingesetzt.(28)

Anfang April 1935 allerdings musste Köhler alle seine Ämter wegen offenkundiger Unfähigkeit niederlegen, sein Nachfolger wurde der Segeberger Chirurg SS-Obersturmbannführer Hans Rinne

In Schleswig-Holstein wurde Anfang Mai 1933 der wenig angesehene NSDÄB-Gauobmann und Frauenarzt Dr. Hans Köhler aus Neumünster ohne Widerstand der schleswig-holsteinischen Ärzteschaft als regionaler Beauftragter des Reichskommissars

eingesetzt.(28)

Anfang April 1935 allerdings musste Köhler alle seine Ämter wegen offenkundiger Unfähigkeit niederlegen, sein Nachfolger wurde der Segeberger Chirurg SS-Obersturmbannführer Hans Rinne.

In Schleswig-Holstein wurde Anfang Mai 1933 der wenig angesehene NSDÄB-Gauobmann und Frauenarzt Dr. Hans Köhler aus Neumünster ohne Widerstand der schleswig-holsteinischen Ärzteschaft als regionaler Beauftragter des Reichskommissars

eingesetzt.(28)

Anfang April 1935 allerdings musste Köhler alle seine Ämter wegen offenkundiger Unfähigkeit niederlegen, sein Nachfolger wurde der Segeberger Chirurg SS-Obersturmbannführer Hans Rinne.