Dr. med. Heinrich Bunke

Dr. med. Heinrich Bunke wurde am 24.7.1914 in Wohlde Krs. Celle geboren. Er war im NS-Staat im Rahmen der NS-Krankenmorde als Arzt in den NS-Tötungsanstalten Brandenburg und Bernburg tätig.

 


1935/36 nahm Bunke in Kiel ein Medizinstudium auf und trat 1935 in die Burschenschaft Teutonia zu Kiel sowie den Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund ein. 1939 wurde Bunke die Notapprobation erteilt. Einige Monate später wurde er zur Sanitätsersatzabteilung 10 in Neumünster versetzt und zum Unterarzt befördert. Dort hatte er die Aufgabe, Ärzten militärische Grundkenntnisse zu vermitteln. Diese Tätigkeit dauerte bis Anfang Mai 1940. Sie wurde nur unterbrochen durch eine zwei- bis dreimalige Beschäftigung als Hilfsarzt bei Musterungen.

 


Ende Juni oder Anfang Juli 1940 wurde Bunke auf Vorschlag seines Studienkollegen Ullrich zu Werner Blankenburg in die Kanzlei des Führers bestellt. Dieser war als Leiter des Amtes IIa zuständig für das Personal der mit der Durchführung des nationalsozialistischen „Euthanasie“-Programms beauftragten Zentraldienststelle T4. Vom ärztlichen Leiter des im Nachkriegssprachgebrauch „Aktion T4“ genannten Krankenmordes, Werner Heyde, wurde Bunke in das der Geheimhaltung unterliegende Vorhaben eingeweiht. Obwohl ihm nicht seine konkreten Funktionen eröffnet wurden, erklärte er sich zur Mitarbeit bereit, da für ihn die Autorität und das fachliche Ansehen von Heyde als Ordinarius an der Würzburger Universität sowie der Hinweis auf den geheimen Führerbefehl, der auch schriftlich mit Datum vom 1. September 1939 vorläge, ausschlaggebend waren. Auch das Argument, dass im Krieg alle verfügbaren Kräfte für den „Überlebenskampf des deutschen Volkes“ gebraucht würden und daher „Ballastexistenzen“ wie unheilbar Geisteskranke „auf medizinisch einwandfreie Art einzuschläfern“ seien, erschien ihm einleuchtend.

 


Das Verfahren gegen Bunke zog sich über sage und schreibe 25 Jahre hin. Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer übernahm im Februar 1962 im Rahmen der „Euthanasie“-Prozesse von der Staatsanwaltschaft Amberg das Verfahren gegen den Frauenarzt Dr. Heinrich Bunke, der wieder in Celle praktizierte.
Die Anklagebehörde warf Dr. Bunke vor, aus niedrigen Beweggründen mindestens 10.000 Menschen in den Vergasungsanstalten Brandenburg an der Havel und Bernburg an der Saale getötet zu haben. 1940 und 1941 habe er mit Professor Dr. Werner Heyde und Professor Dr. Paul Nitsche sowie dem Anstaltsleiter Dr. Irmfried Eberl und anderen an den unter den Tarnbezeichnungen „Aktion T4“ und „Sonderbehandlung 14 f 13“ durchgeführten Massentötungen mitgewirkt. Bunke hatte am Zuchthaus Brandenburg Kinder vergasen lassen, deren Gehirne er später selbst sezierte, weil der Hirnforscher Julius Hallervorden sie als „interessante Fälle“ „angefordert“ hatte.

Am 12.4.1962 wurde Bunke festgenommen, musste jedoch nur 7 Tage in Untersuchungshaft. Erst 1963 konnte Fritz Bauer die gerichtliche Voruntersuchung gegen Bunke eröffnen. 1967 wurde Bunke freigesprochen, das Gericht „attestierte ihm einen entschuldbaren Verbotsirrtum“.

 


Bunke wurde am 18.5.1987 wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 11.000 Fällen vor der 22. großen Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Frankfurt am Main zu 4 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.  Rechtskräftig wurde das Urteil durch das Urteil des BGH vom 14.12.1988, mit der Massgabe, dass der Schuldspruch neu festgesetzt wird, wobei Bunke 9200 (statt 11000) Mordfälle zuzurechnen waren und die Strafe auf drei Jahre Freiheitsstrafe festgesetzt wurde.

 


Im Laufe des Prozess hatte Bunke eine „strafrechtliche Schuld“ bestritten.




Quellen:
NS–Arzt streitet Schuld ab - https://taz.de/NSArzt-streitet-Schuld-ab/!1872696/
NS-Euthanasie - Fritz Bauer Forum (https://www.fritz-bauer-forum.de/archive/ns-euthanasie/)
Ute Hoffmann (https://gedenkstaette-bernburg.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/STGS/Bernburg/Dokumente/wird_heute_in_eine_andere_Anstalt_verlegt.pdf)
Heinrich Bunke (https://de-academic.com/dic.nsf/dewiki/594056)

alle zuletzt aufgerufen am 14.09.2022