Hermann Möller

1949 wurde der Arbeiter Hermann Möller aus Neumünster, geb. am 12. September 1884 in Gettorf, wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu 2 Jahren Zuchthaus verurteilt. Was war geschehen?

Möller hatte im Konzentrationslager Radegast bei Litzmannstadt 1940 als stellvertretender Lagerleiter mutmaßlich 11 Häftlinge getötet. Der Sohn eines Bauern kam 1928 nach Neumünster, um dort eine Schweinemästerei zu gründen. Aus diesem Vorhaben und der Aufnahme einer Vertretertätigkeit für Kaffeeprodukte wurde nichts. Möller wurde arbeitslos und nach dem schönen plattdeutschen Motto "Wenn ut Schiet wat ward" trat er 1931 der NSDAP und der SS bei. Aus wirtschaftlichen Gründen, so gab Möller seine Beweggründe für den Eintritt wieder. Möller hoffte, bei Sach- und Geldspenden durch die Partei bedacht zu werden. 1933 bekam Möller eine Anstellung als landwirtschaftlicher Verwalter beim Pflegeheim der Stadt Neumünster, verlor diese aber 1936. Ab diesem Jahr wohnt er nachweislich in der Christianstraße 23. Das war auch die Adresse der Christianschule. Möller arbeitete als Hausmeister in der Schule, die es heute nicht mehr gibt und an deren Stelle jetzt das kleine Parkdeck steht.

Seit Oktober 1939 gehörte Möller zum Wachpersonal des Konzentrationslagers Sachsenhausen, später wurde er in das Lager Radegast bei Litzmannstadt kommandiert. Im Verfahren 148 - 190 vor dem Landgericht Kiel im Jahr 1949 wird dem Angeklagten zur Last gelegt, dass er im Frühjahr 1940 zusammen mit dem Obersturmführer E. in angetrunkenem Zustand insgesamt 8 Juden erschossen haben soll. Drei weitere Häftlinge sollen bei dem Schießen verwundet und anschließend auf dem Hofe des Lagers von dem Angeklagten und dem Obersturmführer erschossen worden sein.

Ende Mai/Anfang Juni 1940 wurde Möller bei Unterstellung des Lagers unter die Polizeiverwaltung in Litzmannstadt aus dem Wachdienst entlassen. Er meldete sich am 8.6.1940 bei der Stadt Neumünster zur Wiederaufnahme seiner Tätigkeit als Hausmeister zurück. Wie kam es zur Anklage? 1946 traf Möller in Neumünster den Wachmann Döring wieder, den er im Lager Radegast kennengelernt hatte. Döring ließ die Personalien durch einen Polizeibeamten feststellen und erstattete anschließend gegen Möller Anzeige. Am gleichen Tag wurde Möller verhaftet. Im Urteil vom 25. November 1949, das frei verfügbar unter dem u.a. Link nachgelesen werden kann, steht, dass Möllers Angriff im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Willkürherrschaft erfolgte und sich nicht nur gegen die Häftlinge, sondern gegen die Menschheit richtete. Er wird wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit versuchtem Totschlag zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Quelle:
- LFD.NR.184 LG KIEL 25.11.1949 JUNSV BD.V (https://junsv.nl/westdeutsche-gerichtsentscheidungen/suchen aufrufen und nach "Hermann Möller" suchen)