Johannes Otto

Johannes Otto war Kriminalrat im Reichssicherheitshauptamt (RSHA). Der am 16.4.1905 in Essen geborene Otto hat nach eigener Aussage 1929 seine erste Staatsprüfung als Jurist abgelegt (3 Js 240/60 StA Limburg). Von 1936 bis 1940 war Otto bei der Kripo in Frankfurt a.M. beschäftigt, im Jahr darauf wurde er Referent im Amt V A 2 des RSHA in Berlin (vorbeugende Verbrechensbekämpfung bei Gewohnheitsverbrechern und Asozialen).

 

 

Es gibt ein Fernschreiben des Reichskriminalpolizeiamts Berlin an die Kriminalpolizeileitstelle Köln von 1943. Dort heißt es:

 


Unter Beruecksichtigung der zahlreichen Vorstrafen ist Einweisung der Sofie und des Johann
S c h n e c k in Konzentrationslager erforderlich. —
Reichskriminalpolizeiamt – A 2 B – I. A. gez. Otto. Krim. Rat.

 

 

Im RSHA war Otto einer der Hauptverantwortlichen für die Verschleppung von Sinti und Roma in die Konzentrations- und Vernichtungslager. 1944 war Otto an der Selektion von Häftlingen für Medizinversuche im KZ Buchenwald beteiligt (zu der Zeit war er Untersturmführer bei der SS). Für einen Tag, den 28.04.1945, war Otto noch Kommandant des KZ Dachau. 1946 verschlug es Otto nach Neumünster, wo er als Kriminalrat tätig war. Aus Neumünster zog er aber wieder fort, 1953 war er Leiter der Kripo Recklinghausen (Dienstgrad: Kriminaloberrat). Johannes Otto und sein Kollege Heinrich Böhlhoff leiteten die „Zigeunerbekämpfung“ im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen. Da eine echte Umstrukturierung der Kriminalpolizei nach 1945 ebenso ausblieb wie deren effektive "Entnazifizierung", konnte es geschehen, dass vormalige "Zigeunerspezialisten", zu denen wohl auch Otto gehörte, weiterhin mit den Sinti und Roma befasst blieben und ihnen bei "Wiedergutmachungs"-Verfahren sogar als  Zeugen oder Experten präsentiert wurden.

 

 

Nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde er vom Dienst suspendiert. Am 5.1.1961 nahm sich Otto, als sich die Schlinge immer enger zuzog, das Leben (ZSt 413 AR 1463/65). Das Verfahren wurde übrigens eingestellt. Begründung: Die Angeklagten hätten den "Zweck des Auschwitz-Erlasses nicht gekannt".

 

 

Quellen:

-Ernst Klee / Das Personenlexikon zum Dritten Reich; Schenk (BKA)
-Tatort Duisburg. 1933-1945 Bd. II: Lagerplatz Koloniestraße: "Alles totenstill und leer!" 159 - 200.
Von Manfred Tietz und Michael Zimmermann
-Andreas Eichmüller / Die SS in der Bundesrepublik: Debatten und Diskurse über ehemalige SS-Angehörige 1948-1985
-http://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=20360; zuletzt abgerufen am 19.05.2019
-Bundeskriminalamt (Hg.) / Das Bundeskriminalamt stellt sich seiner Geschichte