Willi Sonnberg

Willi Sonnberg war Polizeiobermeister und lebte in der Feldstraße 40. Nach der Machtübernahme fand eine Umstrukturierung der Polizei im Interesse des Nationalsozialismus statt. Sonnberg wurde am 17.04.1933 im Rahmen des "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" beurlaubt und später gekündigt. Sonnberg gehörte vermutlich zu den wenigen SPD-nahen Polizisten in Neumünster.

 

 

Neben dem Ausscheiden unliebiger Beamter aus dem Dienst trat am 22.02.1933 eine Verordnung in kraft, welche die SA und die SS zur Hilfspolizei ernannte. Diese Verordnung nahm Polizeiverwalter Stadtrat Schwanbeck zum Anlass, um seine Amtsentbindung zu bitten. Er hielt die "Fühlungsnahme der Ortspolizeibehörde mit SA- und SS-Formationen ... für die Behörde nicht durchführbar" und stellte ein polizeilich tragbares Verhalten dieser kommunalen Gruppierungen in Frage.

 

 

Kurzfristig übernahm Polizeimajor Röh diese Aufgabe kommisarisch (01.03.1933 bis 29.03.1933), bevor er das Amt an SA-Standartenführer Brinkmann übergab. Stahlhelm, SA und SS verstärkten als "Hilfspolizei" vom 1. März bis September 1933 die reguläre Polizei und waren an zahlreichen Aktionen gegen "Staatsfeinde" und "marxistische Elemente" beteiligt. Die Ernennung des SS-Sturmbannführers Möller vom 01.04.1933 zum Polizeileiter und die Hinzunahme nationalsozialistischer Gliederungen als "Hilfspolizei" führten zu massiven Vorgehen gegen politische Gegner.

 

 

Der polizeiliche Verwaltungsbericht der Stadt Neumünster 1933 behandelt diesen Bereich ausführlich und berichtet von:

 

- 250 Inhaftierungen zwecks politischer Schutzhaft

- 200 Hausdurchsuchungen und Razzien

- Beschlagnahmung von 150 Zentnern kommunistischer und staatsfeindlicher Druckschriften und einigen Waffen

- "Aushebung" von 10 Geheimsitzungen "marxistischer und kommunistischer Elemente"

- 350 Anzeigenerstellungen wegen politischer Delikte

- 50 bis 60 Überführungen ins Konzentrationslager (KZ Kuhlen)

 

 

Quellen:

- StA NMS, MA 287, Tätigkeitsbericht der Polizei 33, Ergänzung: StA NMS, MA ohne Nummer, Titel "Entlassungen", Brief des Regierungspräsidenten Schleswig an OB Neumünster vom 07.09.1933 (i.s.P. 1422-80), Mitteilung, dass an das Pr. M. d. I. Anträge auf ... Entlassung gem. §4 betreffend Pol.-Meister V. und Obermeister Sonnberg, ... Versetzung gem. §5 betreffend Pol.-Kommissar S. und Oberinspektor B. gestellt wurden. Für die tatsächliche Entlassung von V. und Versetzung S. gibt es keine weiteren Belege, obwohl nach dem bereits bestrittenen Dienstweg die Ausführung der Anträge fast sicher ist.

- StA NMS, MA 238

 

 

Neue Informationen nach Erscheinen des Artikels

So ganz SPD-nah schien Willi Sonnberg nicht gewesen zu sein. Im Laufe des Krieges wurde er nach Schlesien versetzt. Dort wurde er nach dem Krieg als „Kriegsverbrecher“ angeklagt und verurteilt. Er wohnte nach seiner Entlassung aus polnischer Kriegsgefangenschaft bis zu seinem Tod 1967 in Flensburg. Nach Adenauers Gesprächen in Moskau wurde er 1956 entlassen. Einige Zeit nach seiner Entlassung wurde er wieder bei der Polizei eingestellt, aber aufgrund seiner politischen Haltung nicht befördert. Er hat dann ein Wiedergutmachungsverfahren angestrengt, bei dem ihm bestätigt wurde, dass er aufgrund seiner antinationalsozialistischen Haltung benachteiligt worden war, und wurde rückwirkend zum Major der Polizei befördert. Den Dienst konnte er wegen einer Herzerkrankung nicht wieder aufnehmen.